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Vergleich Berufshaftpflicht für Honorarärzte

Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung

Berufshaftpflichtversicherung für Honorarärzte

Ihr Beruf ist einerseits sehr verantwortungsvoll, birgt andererseits aber hohe Risiken.

Deshalb ist es umso wichtiger, sich entsprechend abzusichern. Wir bieten Honorarärzten einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Fachgebietes zugeschnitten ist. So können Sie Ihre Existenz auf ein sicheres Fundament stellen.

Wie in jedem anderen Berufsfeld kann auch bei der ärztlichen Tätigkeit nie ganz ausgeschlossen werden, dass einem Menschen Fehler unterlaufen. Ist so ein Fall eingetreten, muss der Arzt dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Aus diesem Grund sollte jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Bei dem Berufsstand des Arztes gibt es Besonderheiten: Ärzte sind beinahe immer im Dienst. Eine über die normalen Beschäftigungen hinausgehende Verpflichtung führt dazu, dass Ärzte Erste Hilfe leisten, Nachbarschaftshilfe stattfindet und selbst reine Freundschaftsdienste dazu führen können, dass sie im Fokus von Ansprüchen stehen. Gibt es Probleme, werden all diese Fälle immer Sache einer Berufshaftpflichtversicherung, die natürlich entsprechende Deckung bietet. Hinzu kommen auch noch die freiberuflichen Nebentätigkeiten als Gutachter oder Konsiliararzt.

Benötigt jeder Honorararzt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Bei Honorarärzten unabdingbar

Generell ist eine risikogerechte Berufshaftpflichtversicherung für jeden Honorarzt sinnvoll. Ein Honorararzt haftet aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung seiner honorarärztlichen Tätigkeit dem Patienten gegenüber.

Berufshaftpflicht - Vergleich für Honorar-Ärzte

Berufshaftpflicht Ärzte
Versicherungsschutz für Honorarärzte besteht im Rahmen des versicherten Risikos, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis (Versicherungsfall) einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hat.

Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden per vorläufiger Deckung

Berufshaftpflicht für angestellte Ärzte
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Berufshaftpflicht für Honorarärzte

Vergleich von Kosten und Leistungen

Vergleich Berufhaftpflicht für Honorarärzte

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